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Hinweise zum KfW-Förderprogramm

Ab dem 26.09.2023 ist die Beantragung einer nicht rückzahlbaren KfW-Förderung in Höhe von bis zu 10.200 € möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, für Sie ein förderfähiges Gesamtpaket zusammenzustellen.


Bislang stehen noch nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung, daher können wir leider noch keine verbindlichen Auskünfte Ihnen gegenüber geben. 


Wir sind genauso ungeduldig wie Sie und informieren Sie umgehend, sobald wir konkretere Angaben machen können. Gerne informieren wir Sie, sobald wir mehr Informationen für Sie bereitstellen können: Teilen Sie uns dafür über unser Kontaktformular mit, ob Sie von uns über die Förderrichtlinie und unsere Produkte auf dem Laufenden gehalten werden möchten.


Wir beantworten Ihnen gerne die wichtigsten Fragen rund um die Förderrichtlinie.

Wie setzt sich der Zuschuss zusammen?


Der Zuschuss für die Hardware inklusive Installationskosten setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und den Batteriespeicher sowie einem Pauschalbetrag für die Ladestation zusammen:

Tabelle Förderinformationen von Bundesanzeiger.de

Welche Voraussetzungen werden an die Förderfähigkeit gestellt?

 

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer nicht öffentlich zugänglichen, stationären – optional bidirektionalen – Ladestation (Gesamtsystem). Die Förderung einzelner Komponenten des Gesamtsystems ist ausgeschlossen.


Das Gesamtsystem muss auf dem Grundstück eines bestehenden, eigenen und selbstgenutzten Wohngebäudes installiert werden. Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Solarstrom muss vorrangig für den Ladevorgang des Elektrofahrzeugs dienen. Das Gesamtsystem ist ausschließlich auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.


Das Vorhandensein eines eigenen Elektrofahrzeugs oder die bereits getätigte verbindliche Bestellung eines solchen Fahrzeugs ist Voraussetzung für die Förderung (Hybridelektrofahrzeuge fallen nicht hierunter).

Wann ist ein Zuschuss ausgeschlossen?

  • Bereits begonnene Vorhaben

  • Neubauten vor Einzug

  • Ausschließlich vermietete Objekte

  • Ferienhäuser

  • Eigentumswohnungen

  • Förderung einzelner Komponenten

  • Fehlendes oder nicht beantragtes vollelektrisches Fahrzeug 
     

Welche Meldepflichten bestehen für das förderfähige Gesamtpaket?

 

Für die PV-Anlage und den Speicher sind Meldepflichten gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber, dem Finanzamt und dem Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur einzuhalten und etwaige Zustimmungen einzuholen. Die Ladestation ist gemäß den jeweils geltenden Vorschriften für den Betrieb von elektrischen Verbrauchsgeräten, Ladestationen und Eigenanlagen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden und es sind etwaige Zustimmungen einzuholen (§ 19 Absatz 2 NAV).

Informationszusammenstellung und Links

 

Diese, sowie weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der Förderrichtlinie entnehmen.

 

Die KfW bietet für Interessierte einen Vorab-Check an.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung bitte direkt an die KfW. 

Sollte ein förderfähiges Gesamtsystem für Sie und Ihre Bedürfnisse leider nicht infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die hier angebotenen autarken Solarcarports
 

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